Die Reihenfolge der Anträge entscheidet über die Höhe: Ein Landeszuschuss, der vor dem KfW-Kredit beantragt wird, schließt diesen in mehreren Bundesländern aus — umgekehrt nicht. Prüfen Sie deshalb zuerst die Landesprogramme, und stellen Sie den Bundesantrag erst danach.
Für Photovoltaik gibt es 2026 im Wesentlichen vier Wege: den zinsverbilligten KfW-Kredit 270, direkte Zuschüsse einzelner Bundesländer, kommunale Programme der Stadtwerke und die steuerliche Entlastung über den Nullsteuersatz. Die ersten drei lassen sich teilweise kombinieren, der vierte gilt automatisch.
Welche Programme sich kombinieren lassen
Die Einleitung nennt vier Wege. Drei davon lassen sich unter Bedingungen verbinden, der vierte gilt ohnehin für alle.
Der Nullsteuersatz ist keine Förderung im engeren Sinn, sondern eine Steuerregel. Er gilt automatisch für Anlagen bis 30 kWp auf Wohngebäuden und schließt nichts anderes aus.
Der KfW-Kredit 270 ist ein zinsverbilligtes Darlehen, kein Zuschuss. Er lässt sich mit den meisten Landesprogrammen verbinden — aber nur in dieser Reihenfolge: erst der Landeszuschuss, dann der Kredit. Umgekehrt schließen mehrere Bundesländer die eigene Förderung aus, sobald ein Bundesdarlehen läuft.
Kommunale Programme der Stadtwerke sind die unübersichtlichste Gruppe. Sie fördern meist den Speicher, nicht die Anlage, und sind oft nach wenigen Wochen ausgeschöpft. Fragen Sie dort zuerst nach, weil die Fristen kürzer sind als bei Land und Bund.
Ob sich der zinsverbilligte Kredit gegenüber einem freien Angebot überhaupt lohnt, entscheidet der Effektivzins beider Varianten. Rechnen Sie beide durch, bevor Sie sich auf den längeren Antragsweg einlassen.
Was vor dem Antrag feststehen muss
Der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund ist banal und nicht heilbar: Der Auftrag wurde erteilt, bevor der Antrag gestellt war. Fast alle Förderprogramme für Photovoltaik verlangen, dass der Antrag vor der Bestellung vorliegt — ein bereits unterschriebener Kaufvertrag schließt die Förderung endgültig aus.
Vorher gebraucht werden außerdem: ein Angebot mit Anlagengröße in kWp und getrennt ausgewiesenen Speicherkosten, der Nachweis über die Eigentümerstellung, und bei Landesprogrammen häufig eine Bestätigung des Netzbetreibers über die Anschlusszusage. Wer die Anlage finanziert, sollte den Angebots-Check vorher durchlaufen — die Kosten je kWp bestimmen, ob sich der zinsverbilligte Kredit überhaupt lohnt.
Stand beachten
Förderprogramme ändern sich mehrmals jährlich. Prüfen Sie das Datum über jedem Beitrag, bevor Sie einen Antrag stellen.


