Wie viel Strom ein Speicher überhaupt auffangen kann
Bevor es um Preise geht, lohnt der Blick auf die Menge. Sie begrenzt alles Weitere.
Ein Steckersolargerät mit 800 Watt erzeugt senkrecht am Südbalkon rund 532 Kilowattstunden im Jahr. Etwa 45 Prozent davon verbraucht der Haushalt sofort: 240 Kilowattstunden. Es laufen ja immer Geräte mit — Kühlschrank, Router, Licht. Der Rest fließt ins Netz ab. Das sind 292 Kilowattstunden.
Genau diese 292 Kilowattstunden sind alles, was ein Akku retten kann. Mehr gibt die Anlage nicht her. Bei 37,0 Cent je Kilowattstunde entspricht das rund 108 Euro im Jahr.
Diese Zahl ist eine Obergrenze, kein Ergebnis. Sie unterstellt, dass der Akku jede überschüssige Kilowattstunde aufnimmt und verlustfrei wieder abgibt. Beides trifft nicht zu. Von November bis Februar reicht der Überschuss oft nicht, um ihn zu füllen. Und jedes Laden und Entladen kostet Energie.
Kernpunkt
Ein Speicher erzeugt keinen Strom. Er verschiebt ihn nur in den Abend. Der mögliche Gewinn ist deshalb auf den Überschuss gedeckelt — hier auf rund 108 Euro im Jahr, egal wie groß der Akku ist.
Die Rechnung für einen 2-kWh-Speicher
Rechnen wir ein Beispiel durch. Angenommen wird ein Akku mit 2 Kilowattstunden nutzbarer Kapazität für 800 Euro. Das ist die Mitte der Spanne von 500 bis 1.000 Euro, die die Verbraucherzentrale für solche Geräte nennt.
An guten Tagen schafft der Akku einen vollen Zyklus. Übers Jahr sind 120 Vollzyklen eine vorsichtige Annahme — im Winter bleibt er meist halb leer. Daraus ergeben sich 240 Kilowattstunden, die im Haus bleiben statt ins Netz zu gehen.
- Zusätzliche Ersparnis: 240 kWh mal 37,0 Cent, also rund 89 Euro im Jahr
- Kosten je gespeicherter Kilowattstunde: 800 Euro auf 2.400 kWh in zehn Jahren, also 33,3 Cent
- Amortisation des Akkus allein: rund neun Jahre
Neun Jahre, und das ohne Wandlungsverluste zu rechnen. Der Rechner weiter unten zeigt, wie empfindlich das Ergebnis ist. Bei 500 Euro Kaufpreis sinkt die Amortisation auf gut fünf Jahre. Bei 1.000 Euro liegen die Kosten je Kilowattstunde über dem Strompreis. Dann trägt sich der Akku nie.
Häufiger Rechenfehler
Angebote nennen oft die Bruttokapazität — nutzbar ist weniger. Und die Zyklenzahl im Datenblatt sagt, was der Akku aushält. Nicht, wie oft ein Balkon ihn tatsächlich füllt.
Speicher für Balkonkraftwerk nachrüsten: was vorher zu klären ist
Wer schon ein Gerät am Balkon hat, kann meist nachrüsten. Drei Fragen entscheiden, ob es passt.
Passt der Akku zum Wechselrichter? Viele Speicher arbeiten nur mit Geräten desselben Herstellers. Andere sitzen zwischen Modul und Wechselrichter und sind offener. Das gehört vor den Kauf geklärt, nicht danach.
Bleibt die Anlage in den Grenzen? Die Sonderregeln gelten bis 2.000 Watt Modulleistung und 800 Voltampere Wechselrichterleistung. Ein Akku ändert daran nichts, solange er die Abgabeleistung nicht anhebt.
Wo steht er? Ein Lithium-Akku gehört weder in die pralle Sonne noch in den Frost. Ein trockener Innenraum ist der bessere Ort.
Eines noch: Ein größeres Gerät verschiebt die Rechnung stärker als ein Akku. Mit vier Modulen statt zwei wächst der Überschuss so weit, dass ein Speicher überhaupt erst regelmäßig voll wird.
Anmeldung: Für den Akku gilt die Bagatellregel nicht
Das Steckersolargerät selbst ist schnell erledigt. Seit dem 16. Mai 2024 entfällt die Meldung beim Netzbetreiber, wenn die Anlage unter 2.000 Watt Modulleistung und 800 Voltampere bleibt und auf eine Vergütung verzichtet wird. Es bleibt der Eintrag im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur. Fällig ist er innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme.
Für den Akku gilt das nicht. Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass das Erneuerbare-Energien-Gesetz keine Ausnahmen für Batteriespeicher an Steckersolar-Geräten kennt. Es gelten dieselben Regeln wie für jeden anderen Speicher — also Anmeldung beim Netzbetreiber und Eintrag im Marktstammdatenregister. Die Erleichterung, die das Solargerät genießt, gilt für den Akku ausdrücklich nicht.
Den Zähler muss niemand selbst tauschen. Der Netzbetreiber stattet den Anschluss mit einem modernen Zähler oder einem intelligenten Messsystem aus; einer besonderen Genehmigung bedarf das laut Bundesnetzagentur nicht. Wer die Förderprogramme des Bundes und der Länder prüfen will, findet sie an anderer Stelle — für Steckersolar zahlen vor allem Kommunen.
Mieter und Eigentümer: Was ohne Zustimmung geht
Seit Oktober 2024 steht das Steckersolargerät ausdrücklich in Paragraf 554 BGB. Es zählt damit zu den privilegierten baulichen Veränderungen — neben dem Abbau von Barrieren, der Ladeeinrichtung fürs Auto und dem Einbruchschutz.
Praktisch heißt das: Der Vermieter kann die Anlage nicht mehr einfach ablehnen. Er muss darlegen, dass sie ihm auch unter Würdigung der Interessen des Mieters nicht zuzumuten ist. In einer Eigentümergemeinschaft braucht es einen Mehrheitsbeschluss, der aus denselben Gründen kaum zu verweigern ist.
Was das Gesetz nicht regelt, ist das Wie. Über Montage, Optik und Rückbau lässt sich streiten. Ein kurzes Schreiben mit Foto, Datenblatt und geplanter Befestigung nimmt dem Gespräch meist die Schärfe. Der Akku selbst ist rechtlich unkritisch, solange er in der Wohnung steht.
Für wen sich der Akku trägt
Die Fachstellen kommen unabhängig voneinander zum selben Bild. Das Umweltbundesamt hält fest, dass sich ein Batteriespeicher bei durchschnittlichem Haushaltsverbrauch eher nicht lohnt. Die Verbraucherzentrale dreht es um: Interessant wird er, je höher der Verbrauch und je größer das Gerät. Der TÜV-Verband nennt vier bis fünf Module als Schwelle.
Daraus lässt sich eine brauchbare Regel ableiten. Der Akku trägt sich, wenn drei Dinge zusammenkommen: ein Gerät mit mehr als zwei Modulen, ein Haushalt mit hohem Abendverbrauch und ein Kaufpreis am unteren Rand der Spanne.
Fehlt eines davon, ist das Geld in mehr Modulfläche besser angelegt. Sie kostet weniger je Kilowattstunde und hält länger. Wer statt des Balkons das Dach prüfen will, findet die Wirtschaftlichkeit einer PV-Anlage in derselben Form durchgerechnet.